Was passiert bei Insolvenzanfechtung?

Durch Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter zugunsten der Masse solche Vermögensverschiebungen rückgängig machen, die die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt, für die Insolvenzmasse nachteilige Handlungen des Schuldners anzufechten. Die Anfechtung verbotener Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Insolvenzgläubiger in der Krise vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung …

Der Kommanditist haftet in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditge-sellschaft für Masseverbindlichkeiten, welche von der Insolvenzschuldnerin begründet worden sind.

InsO §§ 54, 55 Schuldner der Masseverbindlichkeiten ist der Insolvenzschuldner. InsO § 55 Abs. 4, § 93; HGB § 171 Abs. 2 Der Kommanditist haftet in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft für Masseverbindlichkeiten, welche von der Insolvenzschuldnerin begründet worden sind. InsO §§ 54, 55, 80; HGB §§ 128, 171 Die persönliche Haftung des …

Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem Wirecard-Untersuchungsausschuss sind wirksam

Beschlüsse des BGH vom 27. Januar 2021 – StB 43, 44 und 48/20 Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („Wirecard-Untersuchungsausschuss“) verhängte gegen drei Zeugen ein Ordnungsgeld. Diese hatten ihr Zeugnis vor dem Untersuchungsausschuss zu den Komplex „Wirecard“ betreffenden Fragen mit der Begründung verweigert, sie unterlägen als Berufsgeheimnisträger einer Verschwiegenheitspflicht; für eine Entbindung …

Der Insolvenzverwalter hat für eine Anfechtung darzulegen und zu beweisen, dass ein Dritter kein Gesellschafter des Schuldners ist.

Der Insolvenzverwalter hat für eine Anfechtung einer Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt hat, darzulegen und zu beweisen, dass der Dritte kein Gesellschafter des Schuldners ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Dritte einem Gesellschafter gleichzustellen ist, trifft hingegen den Anfechtungsgegner. a) Ansprüche eines …

Hat die Gesellschaft ein Darlehen ihrem Gesellschafter teilweise erstattet, wird die damit verbundene Gläubigerbenachteiligung durch eine nachfolgende Zahlung des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht beseitigt, wenn der Gesellschaft in diesem Umfang eine weitere Darlehensforderung gegen den Gesellschafter zusteht.

Hat die Gesellschaft ein Darlehen ihrem Gesellschafter teilweise erstattet, wird die damit verbundene Gläubigerbenachteiligung durch eine nachfolgende Zahlung des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht beseitigt, wenn der Gesellschaft in diesem Umfang eine weitere Darlehensforderung gegen den Gesellschafter zusteht. BGH IX ZR 223/18 vom 21. November 2019 InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2

Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf Antrag oder Anregung der Gläubigerversammlung einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen

a) Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf Antrag oder Anregung der Gläubigerversammlung einen Sonderinsolvenz-verwalter zu bestellen, um Gesamtschadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwal-ter zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. b) Das Insolvenzgericht hat im Rahmen der Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung so-wohl im Amts- als auch im Antragsverfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen für …

Beantragt der (vorläufige) Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung, liegt in der lediglich gewährten, nicht beantragten Festsetzung eines Vorschusses unter gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Antrags eine mit der sofortigen Beschwerde angreifbare Ablehnung der Vergütungsfestsetzung

a) Beantragt der (vorläufige) Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung, liegt in der lediglich gewährten, nicht beantragten Festsetzung eines Vorschusses unter gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Antrags eine mit der sofortigen Beschwerde angreifbare Ablehnung der Vergütungsfestsetzung. b) Eine Teilentscheidung über einen Vergütungsfestsetzungsantrag ist nur zulässig, wenn diese einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Vergütungsfest-setzungsbegehrens betrifft, was …

Vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt

Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden An-spruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Auf-rechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde. BGH URTEIL II ZR 18/12 vom 19. November 2013 GmbHG § 64 Satz 1; InsO §§ 94, …

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren. BGH URTEIL IX ZR 52/13 vom 21. November 2013 InsO § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82 Satz 1, § 24 Abs. 1, § 21 Abs. …

Die Tilgung einer fremden Schuld kann unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat

InsO § 134 Abs. 1 Die Tilgung einer fremden Schuld kann unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat, sofern sich der Zahlungsempfänger hier-zu nur gegenüber seinem Schuldner verpflichtet hatte. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 – IX ZR 10/13 – LG Hamburg AG Hamburg

Was ist bei Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter zu berücksichtigen?

Durch Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter zugunsten der Masse solche Vermögensverschiebungen rückgängig machen, die die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt, für die Insolvenzmasse nachteilige Handlungen des Schuldners anzufechten. Die Anfechtung verbotener Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Insolvenzgläubiger in der Krise vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung …