InsO §§ 54, 55 Schuldner der Masseverbindlichkeiten ist der Insolvenzschuldner. InsO § 55 Abs. 4, § 93; […]
Ziel und Zweck der Insolvenzordnung ist es, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, […]
Zur Frage des Eigentums an den in einem Oder-Gemeinschaftsdepot gebuchten Wertpapieren und zur Darlegungs- und Beweislast im […]
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen unter „Insolvenz“ immer noch ausschließlich die „Liquidation“ des Unternehmens. Sie verkennen dabei, […]
Was bei einer bestehenden oder drohenden Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Überschuldung zu tun ist, ist abhängig von der […]