Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung summarisch dargelegt
Ziel und Zweck der Insolvenzordnung ist es, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem zum Beispiel das Vermögen des Schuldners verwertet und die Gläubiger aus dem Verwertungserlös befriedigt werden (§ 1 InsO). Die Insolvenzordnung steht damit im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG), bei …