Rechtsstand: 7. November 2026
Ein Unternehmenskauf aus der Insolvenz bietet Investoren Zugang zu Betrieben und Vermögenswerten unter besonderen zeitlichen und rechtlichen Bedingungen. Der Erwerb verlangt eine gezielte Prüfung der übertragbaren Rechte und verbleibenden Risiken.
Asset Deal und Planlösung unterscheiden
Bei einer übertragenden Sanierung werden ausgewählte Vermögensgegenstände auf einen Erwerber übertragen. Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder Planlösung folgt anderen Regeln. Der Vertragsgegenstand muss für jeden wesentlichen Vermögenswert und jedes Recht eindeutig bestimmt sein.
Verträge, Personal und Genehmigungen
Kunden- und Lieferverträge gehen nicht stets automatisch über. Zustimmungen, Kündigungsrechte und Betriebsübergang nach § 613a BGB sind zu prüfen. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen können personenbezogen sein oder neue Anträge erfordern.
Marken, Software und Know-how
Bei immateriellen Werten kommt es auf Inhaberschaft, Lizenzketten, Nutzungsumfang und Belastungen an. Die Zusammenarbeit mit dem Marken- und Patentrecht der Kanzlei ist insbesondere bei technischen Unternehmen relevant. Eine bloße Aufnahme in die Inventarliste belegt die Übertragbarkeit nicht.
Kaufvertrag und Vollzug
Insolvenzverwalter gewähren häufig nur begrenzte Garantien. Kaufpreisfälligkeit, Besitzübergang, Freigabe von Sicherheiten und Zustimmungserfordernisse müssen daher sorgfältig abgestimmt werden. Die rechtliche Prüfung konzentriert sich auf Risiken, die den geplanten Betrieb nach Erwerb tatsächlich beeinträchtigen können.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
InsO, insbesondere §§ 80, 103 ff. und 160 sowie § 613a BGB.
Verfahren im Überblick · Gläubigerrechte · Unternehmensinsolvenz
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihre Rolle im Verfahren, den Anlass und laufende Fristen. Wir klären zunächst Interessenkonflikte, den erforderlichen Prüfungsumfang und die Vergütung.