Rechtsstand: 7. November 2026
Die Insolvenz einer Unternehmensgruppe ist nicht automatisch ein einziges Verfahren. Jede Gesellschaft bleibt grundsätzlich ein eigener Rechtsträger mit eigener Masse und eigenen Gläubigern.
Gesellschaften getrennt beurteilen
Insolvenzgründe und Antragspflichten sind für jeden Rechtsträger zu prüfen. Konzerninterne Zahlungsströme, Cash-Pooling, Garantien und Sicherheiten können zusätzliche Haftungs- und Anfechtungsfragen auslösen.
Koordination nutzen
Gruppengerichtsstand, Zusammenarbeit der Verwalter und Gerichte sowie ein Koordinationsverfahren können die Abstimmung erleichtern. Sie führen nicht ohne Weiteres zu einer Zusammenlegung der Vermögen.
Fortführung und Verflechtungen
Zentrale IT, Personal, Markenrechte, Lieferketten und Finanzierungen können mehrere Gesellschaften verbinden. Eine Fortführungs- oder Verkaufsstrategie muss diese Abhängigkeiten erfassen und die Rechte jeder Gläubigergruppe wahren.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
InsO, insbesondere §§ 3a ff., 56b und 269a ff..
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Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihre Rolle im Verfahren, den Anlass und laufende Fristen. Wir klären zunächst Interessenkonflikte, den erforderlichen Prüfungsumfang und die Vergütung.