Rechtsstand: 7. November 2026
Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz können Geschäftsleiter und weitere Verantwortliche betreffen. Strafrechtliche Verteidigung und zivilrechtliche Haftungsabwehr müssen aufeinander abgestimmt werden.
Typische Vorwürfe
Neben Insolvenzverschleppung kommen Bankrott, Verletzung von Buchführungspflichten, Gläubigerbegünstigung und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in Betracht. Nicht jeder wirtschaftliche Misserfolg ist eine Straftat; entscheidend sind Tatbestand, Zeitpunkt und Verantwortlichkeit.
Akteneinsicht und Beweissicherung
Vor einer inhaltlichen Einlassung ist regelmäßig zu klären, welcher Vorwurf erhoben wird und welche Unterlagen zugrunde liegen. Buchhaltung und Kommunikation sind unverändert zu sichern. Gesetzliche Auskunftspflichten im Insolvenzverfahren und strafprozessuale Rechte sind differenziert zu behandeln.
Unternehmen und Personen
Die Interessen einer Gesellschaft können von denen ihrer Organe abweichen. Vor Mandatsübernahme prüfen wir mögliche Interessenkonflikte und den erforderlichen Umfang der Verteidigung. Laufende Fristen oder behördliche Maßnahmen müssen bei der Anfrage benannt werden.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
§§ 266a, 283–283d StGB und § 15a InsO.
Verfahren im Überblick · Gläubigerrechte · Unternehmensinsolvenz
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihre Rolle im Verfahren, den Anlass und laufende Fristen. Wir klären zunächst Interessenkonflikte, den erforderlichen Prüfungsumfang und die Vergütung.