Rechtsstand: 7. November 2026
Die Nachlassinsolvenz betrifft das Vermögen eines Verstorbenen und trennt dessen insolvenzrechtliche Abwicklung vom sonstigen Vermögen eines Erben. Für Gläubiger und unternehmerisch tätige Erben können frühzeitige Schritte erheblich sein.
Antrag und Nachlassprüfung
Antragsrechte, Eröffnungsgründe und Zuständigkeit folgen besonderen Regeln. Erkennt der Erbe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses, kann § 1980 BGB eine unverzügliche Antragstellung verlangen. Verletzungen können Schadensersatzansprüche auslösen.
Haftungsbeschränkung ist kein Automatismus
Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Möglichkeiten ihrer Beschränkung hängen von mehreren Voraussetzungen ab. Ausschlagungsfristen, Nachlassverwaltung, Inventar und bereits vorgenommene Handlungen sind gesondert zu prüfen.
Weitere Sondervermögen
Die InsO enthält außerdem besondere Regeln für das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft und einer fortgesetzten Gütergemeinschaft. Diese Verfahren sind von der persönlichen Insolvenz eines Beteiligten zu unterscheiden.
Unterlagen
Erforderlich sind insbesondere Angaben zur Erbfolge, zu Nachlasswerten und Verbindlichkeiten sowie zu bereits laufenden Nachlass- oder Vollstreckungsverfahren.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
§§ 315–334 InsO und § 1980 BGB.
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Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihre Rolle im Verfahren, den Anlass und laufende Fristen. Wir klären zunächst Interessenkonflikte, den erforderlichen Prüfungsumfang und die Vergütung.