HORAK RECHTSANWÄLTE · ZEHN STANDORTE · BUNDESWEITE BERATUNG
Insolvenzrecht.
Handlungsspielräume erkennen.
Entscheidungen absichern.
Für Unternehmen, Geschäftsleiter, Gläubiger und Investoren – an allen zehn Kanzleistandorten und bundesweit. Wir beraten in der Krise, begleiten Sanierungen und vertreten Ihre Interessen im Insolvenzverfahren.
An zehn Standorten. Bundesweit für Sie tätig.
Unsere insolvenzrechtliche Beratung steht Ihnen an allen Kanzleistandorten zur Verfügung. Wir begleiten Unternehmen, Geschäftsleiter, Gläubiger und Investoren standortübergreifend – persönlich nach Terminvereinbarung, telefonisch und per Videokonferenz.
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Ihre Situation entscheidet über den nächsten Schritt
Sanierung vorbereiten, Ansprüche sichern oder eine persönliche Inanspruchnahme abwehren: Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrem Anliegen passt.
01
Krise frühzeitig einordnen
Liquidität, Insolvenzreife und Sanierungsoptionen prüfen. Wir helfen, die nächsten Entscheidungen rechtlich vorzubereiten.
02
Insolvenzantrag vorbereiten
Eigenantrag, Fremdantrag oder bereits eröffnetes Verfahren: Handlungspflichten und Zuständigkeiten zügig klären.
03
Mit StaRUG restrukturieren
Finanzverbindlichkeiten ordnen, Planbetroffene auswählen und die Voraussetzungen einer Mehrheitslösung prüfen.
04
Eigenverwaltung nutzen
Fortführung unter Aufsicht eines Sachwalters. Planung, Finanzierung und Verfahrenspflichten rechtlich begleiten.
05
Schutzschirm vorbereiten
Voraussetzungen und Bescheinigung klären, den Insolvenzplan vorbereiten und die verfügbare Zeit gezielt nutzen.
06
Eine Planlösung entwickeln
Quoten, Stundungen und Beteiligungsrechte gestalten. Gläubigerinteressen und Finanzierung zusammenführen.
07
Persönliche Haftung abwehren
Antragspflichten und Zahlungen nach Insolvenzreife prüfen. Forderungen gegen Geschäftsleiter fundiert bewerten.
08
Rückforderungen prüfen
Der Verwalter verlangt Geld zurück? Anfechtungsgrund, Zahlungsablauf und Beweislage sorgfältig untersuchen.
09
Gläubigerrechte durchsetzen
Forderungen anmelden, Bestreiten begegnen und bei Gläubigerversammlung oder Insolvenzplan mitwirken.
10
Eigentum und Sicherheiten sichern
Vorbehaltsware, Sicherungsrechte und Aufrechnung prüfen. Herausgabe oder Beteiligung am Erlös verfolgen.
11
Unternehmen und Werte erwerben
Betriebe, Maschinen, Marken und Lizenzen rechtssicher übertragen. Risiken eines Erwerbs aus der Insolvenz prüfen.
12
Grenzüberschreitend handeln
Zuständigkeit und Anerkennung klären. Forderungen, Vermögen und Verfahren im Ausland koordiniert verfolgen.
Welcher Verfahrensweg passt zur Lage?
Vor der Insolvenz
Außergerichtliche Sanierung und StaRUG können eine Neuordnung ermöglichen, solange die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.
Im Insolvenzverfahren
Regelverfahren, Eigenverwaltung, Schutzschirm und Insolvenzplan erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Nicht jeder Weg steht in jeder Krisenphase offen.
Für Beteiligte
Gläubiger, Geschäftsleiter und Investoren brauchen jeweils eine eigene Strategie. Wir prüfen Ihre Position und mögliche Interessenkonflikte.
Vom ersten Gespräch zum konkreten Vorgehen
01
Anliegen und Fristen erfassen
Welche Rolle haben Sie? Liegt ein Gerichtsschreiben, eine Rückforderung oder eine akute Liquiditätslücke vor? Wir klären zunächst die Ausgangslage.
02
Unterlagen und Optionen prüfen
Wir bestimmen den Prüfungsumfang, klären die Vergütung und bewerten mit Ihnen die rechtlichen Handlungswege und wirtschaftlichen Folgen.
03
Maßnahmen umsetzen
Je nach Mandat folgen Verhandlungen, Anträge oder die gerichtliche Vertretung. Entscheidungen und nächste Schritte werden nachvollziehbar abgestimmt.
Weitere Themen aus der Praxis
- Konzerninsolvenz und verbundene Gesellschaften
- Verträge, Marken, Software und Lizenzen
- Arbeitsrecht und Insolvenzgeld
- Insolvenzstrafrecht und Verteidigung
- Nachlassinsolvenz und Sondervermögen
- Verbraucherinsolvenz: rechtliche Einordnung
- Restschuldbefreiung und Gläubigerrechte
- Pfändungsschutz und P-Konto
Unsere Beratung richtet sich an Unternehmer und Unternehmen. Informationen zu Verbraucherinsolvenz und Pfändungsschutz dienen auch der Einordnung von Gläubiger- und Arbeitgeberfragen.
Unser Anwaltsteam
Eine Insolvenz berührt häufig Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsverhältnisse und immaterielle Werte. Das Team von horak Rechtsanwälte verbindet die anwaltliche Beratung mit den angrenzenden Rechtsgebieten. Die Zuordnung Ihres Anliegens erfolgt nach Gegenstand und erforderlicher Qualifikation.
Aktuelles und Rechtsprechungsarchiv
Neue Entwicklungen aus 2026 und ältere Veröffentlichungen nach Jahr geordnet. Historische Beiträge sind als Archiv gekennzeichnet; aktuelle Übersichten nennen ihren Bearbeitungsstand.
- Berufsrecht für Insolvenzverwalter: Reformvorhaben 2026Der 2026 vorgelegte Referentenentwurf betrifft Zulassung, Register und Aufsicht insolvenzrechtlicher Amtsträger. Ein Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz.
- Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026: Hinweise für Arbeitgeber und GläubigerSeit 1. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Arbeitgeber müssen die aktuelle Tabelle anwenden; Kontopfändungsschutz folgt eigenen Regeln.
- EU-Insolvenzrechtsreform 2026: Was Unternehmen vorbereiten solltenDie Richtlinie (EU) 2026/799 harmonisiert Teile des Insolvenzrechts. Für Unternehmen ist zwischen europäischem Reformrahmen und geltendem nationalem Recht zu unterscheiden.
Wenn bereits eine Frist läuft
Bitte nennen Sie Fristablauf, Aktenzeichen und Ansprechpartner gleich bei Ihrer Anfrage. Eine Nachricht über das Kontaktformular begründet noch keine Mandatsannahme und wahrt keine Frist.
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