HORAK RECHTSANWÄLTE · ZEHN STANDORTE · BUNDESWEITE BERATUNG

Insolvenzrecht.
Handlungsspielräume erkennen.
Entscheidungen absichern.

Für Unternehmen, Geschäftsleiter, Gläubiger und Investoren – an allen zehn Kanzleistandorten und bundesweit. Wir beraten in der Krise, begleiten Sanierungen und vertreten Ihre Interessen im Insolvenzverfahren.

Alle zehn Standorte · Verfahren vergleichen

An zehn Standorten. Bundesweit für Sie tätig.

Unsere insolvenzrechtliche Beratung steht Ihnen an allen Kanzleistandorten zur Verfügung. Wir begleiten Unternehmen, Geschäftsleiter, Gläubiger und Investoren standortübergreifend – persönlich nach Terminvereinbarung, telefonisch und per Videokonferenz.

Berlin · Bielefeld · Bremen · Düsseldorf · Frankfurt am Main / Eschborn · Hamburg · Hannover (Hauptsitz) · Leipzig · München · Stuttgart

Ihre Situation entscheidet über den nächsten Schritt

Sanierung vorbereiten, Ansprüche sichern oder eine persönliche Inanspruchnahme abwehren: Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrem Anliegen passt.

01

Krise frühzeitig einordnen

Liquidität, Insolvenzreife und Sanierungsoptionen prüfen. Wir helfen, die nächsten Entscheidungen rechtlich vorzubereiten.

Vorgehen und Voraussetzungen →

02

Insolvenzantrag vorbereiten

Eigenantrag, Fremdantrag oder bereits eröffnetes Verfahren: Handlungspflichten und Zuständigkeiten zügig klären.

Vorgehen und Voraussetzungen →

03

Mit StaRUG restrukturieren

Finanzverbindlichkeiten ordnen, Planbetroffene auswählen und die Voraussetzungen einer Mehrheitslösung prüfen.

Vorgehen und Voraussetzungen →

04

Eigenverwaltung nutzen

Fortführung unter Aufsicht eines Sachwalters. Planung, Finanzierung und Verfahrenspflichten rechtlich begleiten.

Vorgehen und Voraussetzungen →

05

Schutzschirm vorbereiten

Voraussetzungen und Bescheinigung klären, den Insolvenzplan vorbereiten und die verfügbare Zeit gezielt nutzen.

Vorgehen und Voraussetzungen →

06

Eine Planlösung entwickeln

Quoten, Stundungen und Beteiligungsrechte gestalten. Gläubigerinteressen und Finanzierung zusammenführen.

Vorgehen und Voraussetzungen →

07

Persönliche Haftung abwehren

Antragspflichten und Zahlungen nach Insolvenzreife prüfen. Forderungen gegen Geschäftsleiter fundiert bewerten.

Vorgehen und Voraussetzungen →

08

Rückforderungen prüfen

Der Verwalter verlangt Geld zurück? Anfechtungsgrund, Zahlungsablauf und Beweislage sorgfältig untersuchen.

Vorgehen und Voraussetzungen →

09

Gläubigerrechte durchsetzen

Forderungen anmelden, Bestreiten begegnen und bei Gläubigerversammlung oder Insolvenzplan mitwirken.

Vorgehen und Voraussetzungen →

10

Eigentum und Sicherheiten sichern

Vorbehaltsware, Sicherungsrechte und Aufrechnung prüfen. Herausgabe oder Beteiligung am Erlös verfolgen.

Vorgehen und Voraussetzungen →

11

Unternehmen und Werte erwerben

Betriebe, Maschinen, Marken und Lizenzen rechtssicher übertragen. Risiken eines Erwerbs aus der Insolvenz prüfen.

Vorgehen und Voraussetzungen →

12

Grenzüberschreitend handeln

Zuständigkeit und Anerkennung klären. Forderungen, Vermögen und Verfahren im Ausland koordiniert verfolgen.

Vorgehen und Voraussetzungen →

Welcher Verfahrensweg passt zur Lage?

Vor der Insolvenz

Außergerichtliche Sanierung und StaRUG können eine Neuordnung ermöglichen, solange die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Restrukturierung prüfen →

Im Insolvenzverfahren

Regelverfahren, Eigenverwaltung, Schutzschirm und Insolvenzplan erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Nicht jeder Weg steht in jeder Krisenphase offen.

Verfahren einordnen →

Für Beteiligte

Gläubiger, Geschäftsleiter und Investoren brauchen jeweils eine eigene Strategie. Wir prüfen Ihre Position und mögliche Interessenkonflikte.

Beteiligtenrechte verstehen →

Vom ersten Gespräch zum konkreten Vorgehen

01

Anliegen und Fristen erfassen

Welche Rolle haben Sie? Liegt ein Gerichtsschreiben, eine Rückforderung oder eine akute Liquiditätslücke vor? Wir klären zunächst die Ausgangslage.

02

Unterlagen und Optionen prüfen

Wir bestimmen den Prüfungsumfang, klären die Vergütung und bewerten mit Ihnen die rechtlichen Handlungswege und wirtschaftlichen Folgen.

03

Maßnahmen umsetzen

Je nach Mandat folgen Verhandlungen, Anträge oder die gerichtliche Vertretung. Entscheidungen und nächste Schritte werden nachvollziehbar abgestimmt.

Weitere Themen aus der Praxis

Unsere Beratung richtet sich an Unternehmer und Unternehmen. Informationen zu Verbraucherinsolvenz und Pfändungsschutz dienen auch der Einordnung von Gläubiger- und Arbeitgeberfragen.

Unser Anwaltsteam

Eine Insolvenz berührt häufig Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsverhältnisse und immaterielle Werte. Das Team von horak Rechtsanwälte verbindet die anwaltliche Beratung mit den angrenzenden Rechtsgebieten. Die Zuordnung Ihres Anliegens erfolgt nach Gegenstand und erforderlicher Qualifikation.

Aktuelles und Rechtsprechungsarchiv

Neue Entwicklungen aus 2026 und ältere Veröffentlichungen nach Jahr geordnet. Historische Beiträge sind als Archiv gekennzeichnet; aktuelle Übersichten nennen ihren Bearbeitungsstand.

Zum Themen- und Jahresarchiv →

Wenn bereits eine Frist läuft

Bitte nennen Sie Fristablauf, Aktenzeichen und Ansprechpartner gleich bei Ihrer Anfrage. Eine Nachricht über das Kontaktformular begründet noch keine Mandatsannahme und wahrt keine Frist.

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