Rechtsstand: 7. November 2026
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 passt die geschützten Beträge zum 1. Juli 2026 an. Für Unternehmen ist dies insbesondere bei der Bearbeitung von Lohnpfändungen relevant.
Neuer Grundbetrag
Der monatliche Grundbetrag nach § 850c Absatz 1 ZPO steigt auf 1.587,40 Euro. Weitere Beträge berücksichtigen gesetzliche Unterhaltspflichten. Für die tatsächliche Berechnung ist die amtliche Tabelle maßgeblich; der Grundbetrag allein bildet nicht jeden Fall ab.
Lohnpfändung und P-Konto trennen
Auf dem P-Konto wird der Grundbetrag nach § 899 ZPO auf volle zehn Euro aufgerundet; damit beträgt er ab Juli 2026 grundsätzlich 1.590 Euro je Kalendermonat. Zusätzlicher Schutz kann Bescheinigungen oder gerichtliche Entscheidungen voraussetzen. Lohnabrechnung und Kontofreigabe sind unterschiedliche Vorgänge.
Was Arbeitgeber prüfen sollten
Kontrollieren Sie die verwendete Tabelle, berücksichtigte Unterhaltspflichten und den Inhalt des Pfändungsbeschlusses. Sonderfälle wie Unterhaltspfändungen oder mehrere Einkünfte sind nicht mit einer ungeprüften Standardberechnung zu lösen. Die Umstellung sollte in der Abrechnung dokumentiert sein.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 und § 899 ZPO.
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