Insolvenzverfahren, Sanierungsinstrumente und Sonderfälle unterscheiden sich nach Schuldner, Krisenstadium und Ziel. Diese Übersicht führt zu den Voraussetzungen und praktischen Schritten.
Unternehmen und Selbständige
- Regelinsolvenz: Antrag, Eröffnung, Verwaltung und Verteilung
- Eigenverwaltung: Verfahrensführung unter Sachwalteraufsicht
- Schutzschirm: Vorbereitung eines Insolvenzplans
- Insolvenzplan: Gestaltung von Gläubiger- und Beteiligungsrechten
- StaRUG: Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens
- Außergerichtliche Sanierung und Krisenberatung
Natürliche Personen und Sondervermögen
- Verbraucherinsolvenz und gerichtliche Schuldenbereinigung
- Restschuldbefreiung für natürliche Personen
- Nachlassinsolvenz und Gesamtgutverfahren
- Gruppenverfahren und Konzernkoordination
- Haupt-, Sekundär- und Partikularverfahren mit Auslandsbezug
Verfahrensfragen, die früh zu klären sind
Vorläufige Maßnahmen und die Eröffnung sind Verfahrensphasen, keine austauschbaren Sanierungsmodelle. Auch Masseunzulänglichkeit, Einstellung und Nachtragsverteilung haben unterschiedliche Folgen. Insolvenzverwalter, Sachwalter, Gericht und Beteiligtenvertreter erfüllen jeweils eigene Aufgaben.
Für bestimmte regulierte Unternehmen, etwa Banken und Versicherer, gelten zusätzlich besondere aufsichtsrechtliche Sanierungs- und Abwicklungsregeln. Deren Anwendbarkeit ist gesondert zu prüfen.
Rechte der Beteiligten
- Forderungsanmeldung und Tabellenfeststellung
- Anfechtungsansprüche und Rückforderungen
- Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
- Zuständigkeit, Beschwerde und gerichtliche Fristen
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihre Rolle im Verfahren, den Anlass und laufende Fristen. Wir klären zunächst Interessenkonflikte, den erforderlichen Prüfungsumfang und die Vergütung.