Rechtsstand: 7. November 2026
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 24. Juli 2026 einen Referentenentwurf für einen Rechtsrahmen insolvenzrechtlicher Amtsträger vorgelegt. Dieser Beitrag erläutert das Reformvorhaben; er stellt dessen Vorschläge nicht als bereits geltendes Berufsrecht dar.
Zulassung und Aufsicht als Schwerpunkte
Vorgesehen sind ein bundesweit einheitlicher Zugang, ein Berufsträgerregister sowie Regeln zu Berufspflichten, Aufsicht und einer Kammer. Der Entwurf betrifft damit die institutionellen Voraussetzungen der Amtsausübung. Seine Einzelheiten können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
Was Beteiligte daraus ableiten können
Für Unternehmen und Gläubiger bleibt entscheidend, wer im konkreten Verfahren gerichtlich bestellt ist und welche Befugnisse ihm übertragen wurden. Ein anwaltlicher Berater ist nicht schon aufgrund seines Mandats Insolvenzverwalter oder Sachwalter. Die Reformdiskussion ändert diese Rollenverteilung nicht.
Praktische Einordnung
Bei der Zusammenarbeit sollten Zuständigkeiten, Kommunikation und Berichtspflichten klar festgehalten werden. Für konkrete Beschwerden oder Haftungsfragen ist das im maßgeblichen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden. Der weitere Gesetzgebungsstand ist bei neuen Mandaten erneut zu prüfen.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung: Bericht mit Verweis auf den Referentenentwurf.
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Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihre Rolle im Verfahren, den Anlass und laufende Fristen. Wir klären zunächst Interessenkonflikte, den erforderlichen Prüfungsumfang und die Vergütung.