Wird über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestimmt das Gericht einen neuen Musterrechtsbeschwerdeführer.

BGH BESCHLUSS XI ZB 23/20 vom 23. November 2021 KapMuG § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Fall 2, § 9 Abs. 2 Wird über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzver-fahren eröffnet, bestimmt das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Fall 2, § 9 Abs. 2 KapMuG einen neuen Musterrechtsbe-schwerdeführer. …

Hat die Gesellschaft ein Darlehen ihrem Gesellschafter teilweise erstattet, wird die damit verbundene Gläubigerbenachteiligung durch eine nachfolgende Zahlung des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht beseitigt, wenn der Gesellschaft in diesem Umfang eine weitere Darlehensforderung gegen den Gesellschafter zusteht.

Hat die Gesellschaft ein Darlehen ihrem Gesellschafter teilweise erstattet, wird die damit verbundene Gläubigerbenachteiligung durch eine nachfolgende Zahlung des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht beseitigt, wenn der Gesellschaft in diesem Umfang eine weitere Darlehensforderung gegen den Gesellschafter zusteht. BGH IX ZR 223/18 vom 21. November 2019 InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2