Der Insolvenzverwalter hat für eine Anfechtung darzulegen und zu beweisen, dass ein Dritter kein Gesellschafter des Schuldners ist.

Der Insolvenzverwalter hat für eine Anfechtung einer Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt hat, darzulegen und zu beweisen, dass der Dritte kein Gesellschafter des Schuldners ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Dritte einem Gesellschafter gleichzustellen ist, trifft hingegen den Anfechtungsgegner. a) Ansprüche eines …

Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung von Wertpapieren vom Oder-Gemeinschaftsdepot auf ein Wertpapierdepot eines Ehegatten

Zur Frage des Eigentums an den in einem Oder-Gemeinschaftsdepot gebuchten Wertpapieren und zur Darlegungs- und Beweislast im Fall der anfechtungsrechtlich relevanten Übertragung auf ein nur für einen der Ehegatten geführtes Wertpapierdepot. OLG Celle 13. Zivilsenat, Urteil vom 07.03.2013, 13 U 112/12 § 1 AnfG, § 4 Abs 1 AnfG, § 11 Abs 1 S 1 …

Die Tilgung einer fremden Schuld kann unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat

InsO § 134 Abs. 1 Die Tilgung einer fremden Schuld kann unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat, sofern sich der Zahlungsempfänger hier-zu nur gegenüber seinem Schuldner verpflichtet hatte. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 – IX ZR 10/13 – LG Hamburg AG Hamburg