Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung summarisch dargelegt

Ziel und Zweck der Insolvenzordnung ist es, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem zum Beispiel das Vermögen des Schuldners verwertet und die Gläubiger aus dem Verwertungserlös befriedigt werden (§ 1 InsO). Die Insolvenzordnung steht damit im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG), bei …

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren. BGH URTEIL IX ZR 52/13 vom 21. November 2013 InsO § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82 Satz 1, § 24 Abs. 1, § 21 Abs. …

Was ist bei Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter zu berücksichtigen?

Durch Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter zugunsten der Masse solche Vermögensverschiebungen rückgängig machen, die die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt, für die Insolvenzmasse nachteilige Handlungen des Schuldners anzufechten. Die Anfechtung verbotener Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Insolvenzgläubiger in der Krise vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung …