Wird über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestimmt das Gericht einen neuen Musterrechtsbeschwerdeführer.

BGH BESCHLUSS XI ZB 23/20 vom 23. November 2021 KapMuG § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Fall 2, § 9 Abs. 2 Wird über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzver-fahren eröffnet, bestimmt das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Fall 2, § 9 Abs. 2 KapMuG einen neuen Musterrechtsbe-schwerdeführer. …