Vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt

Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden An-spruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Auf-rechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde. BGH URTEIL II ZR 18/12 vom 19. November 2013 GmbHG § 64 Satz 1; InsO §§ 94, …