Der Kommanditist haftet in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditge-sellschaft für Masseverbindlichkeiten, welche von der Insolvenzschuldnerin begründet worden sind.

InsO §§ 54, 55 Schuldner der Masseverbindlichkeiten ist der Insolvenzschuldner. InsO § 55 Abs. 4, § 93; HGB § 171 Abs. 2 Der Kommanditist haftet in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft für Masseverbindlichkeiten, welche von der Insolvenzschuldnerin begründet worden sind. InsO §§ 54, 55, 80; HGB §§ 128, 171 Die persönliche Haftung des …

Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem Wirecard-Untersuchungsausschuss sind wirksam

Beschlüsse des BGH vom 27. Januar 2021 – StB 43, 44 und 48/20 Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („Wirecard-Untersuchungsausschuss“) verhängte gegen drei Zeugen ein Ordnungsgeld. Diese hatten ihr Zeugnis vor dem Untersuchungsausschuss zu den Komplex „Wirecard“ betreffenden Fragen mit der Begründung verweigert, sie unterlägen als Berufsgeheimnisträger einer Verschwiegenheitspflicht; für eine Entbindung …