Vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt

Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden An-spruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Auf-rechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde. BGH URTEIL II ZR 18/12 vom 19. November 2013 GmbHG § 64 Satz 1; InsO §§ 94, …

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren. BGH URTEIL IX ZR 52/13 vom 21. November 2013 InsO § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82 Satz 1, § 24 Abs. 1, § 21 Abs. …