Insolvenzordnung: Wegweiser zu den geltenden Regeln

Rechtsstand: 7. November 2026

Die Insolvenzordnung regelt Eröffnung, Durchführung und Beendigung von Insolvenzverfahren. Statt einer veraltenden Gesetzeskopie finden Sie hier einen thematischen Zugang und den Link zum aktuellen amtlichen Gesetzestext.

Eröffnung und Handlungspflichten

§§ 13–19 InsO betreffen unter anderem Antrag, Insolvenzgründe und Pflichten der Geschäftsleiter. Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren sind insbesondere in §§ 21 ff. geregelt. Die konkreten Befugnisse folgen dem gerichtlichen Beschluss.

Gläubiger und Verträge

Forderungen und Sicherungsrechte, die Behandlung gegenseitiger Verträge sowie Anfechtung und Forderungsfeststellung bilden eigenständige Regelungsbereiche. Eine Vorschrift darf nicht isoliert von Ausnahmen, Verfahrensstand und Übergangsrecht betrachtet werden.

Sanierung und besondere Verfahren

Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Restschuldbefreiung, Verbraucherinsolvenz und Nachlassinsolvenz haben besondere Voraussetzungen. Der vorinsolvenzliche Restrukturierungsrahmen ist dagegen im StaRUG geregelt.

Amtliche Fassung nutzen

Prüfen Sie bei jeder Rechtsanwendung den maßgeblichen Zeitpunkt. Historische Entscheidungen können auf aufgehobenen oder geänderten Vorschriften beruhen. Unser Beitragsarchiv kennzeichnet ältere Veröffentlichungen und verweist auf die aktuellen Themenseiten.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Insolvenzordnung – amtliche Fassung

Verfahren im Überblick · Gläubigerrechte · Unternehmensinsolvenz

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihre Rolle im Verfahren, den Anlass und laufende Fristen. Wir klären zunächst Interessenkonflikte, den erforderlichen Prüfungsumfang und die Vergütung.

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